Fortbildung für Desinfektoren und Hygienebeauftragte (NH DESI F 240924)

  • Fortbildungspflicht (gemäß § 16 APO-Desinf.):
    1. Staatlich anerkannte Desinfektorinnen und Desinfektoren sind verpflichtet, im Abstand
    von regelmäßig drei, höchstens vier Jahren an einer Fortbildung einer der
    staatlich anerkannten Ausbildungsstätten teilzunehmen. Der Fortbildungsnachweis ist
    dem Landesprüfungsamt vorzulegen. Die Desinfektorinnen und Desinfektoren können
    die Fortbildung innerhalb von zwei Jahren nachholen, wenn ein wichtiger Grund
    vorliegt.
    Die nachgeholte Fortbildung wird auf den folgenden Fortbildungszeitraum
    nicht angerechnet.
    2. Die Fortbildungsveranstaltung dauert drei Tage und besteht aus theoretischem Unterricht
    und praktischen Unterweisungen. Ziel der Fortbildung ist die Vermittlung aktueller
    rechtlicher Vorschriften und fachlicher Kenntnisse unter Einbeziehung umweltmedizinischer,
    toxikologischer und ökologischer Erkenntnisse.

  • Inhalte:
    Neue Desinfektionsmittel und -verfahren, Möglichkeiten der Mitarbeiterschulung, Veränderungen des IfSG innerhalb der letzten 4 Jahre, Vorgaben zum Atemschutz, Aktuelle mikrobiologische Erkenntnisse
Leitung:
Matthias Thöle, Carina Müller


Max. Personenzahl: 20

Seminarbeitrag: 365,00 €

Termin

24.09.2024, 09:00 Uhr - 26.09.2024, 18:00 Uhr

Ort

Malteser Schulungszentrum Nellinghof, Holdorfer Str. 33, 49434 Neuenkirchen-Vörden