Ausbildung zum Notfallsanitäter

Am 1. Januar 2014 ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG)in Kraft getreten. Durch diesen neuen Ausbildungsberuf wird die bisherige Ausbildung zum Rettungsassistenten abgelöst.

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen

  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
  • einen mittleren Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
  • eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
  • im Rahmen eines Modellvorhabens an einer Hochschule (§ 7) der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Aktueller Impfschutz vor Ausbildungsbeginn (Hepatitis B und Tetanus/Diphterie)
Ablauf

Ablauf

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Während der gesamten Ausbildungszeit werden die Auszubildenden durch die Lehrkräfte des Schulungszentrums und Praxisanleiter der einzelnen Rettungswachen betreut. Am Ende der Ausbildung findet dann im Schulungszentrum die staatliche Prüfung statt.

  • Theoretische Ausbildung: 1.920 Stunden theoretischer Blockunterricht
  • Krankenhaus: 720 Stunden Praxis
  • Rettungswache: 1.960 Stunden Praxis
  • Prüfung: in der Schule